ARBEIT MIT DEM SPEZIALISTEN
Der regelmäßige und variable Einsatz einer Inhouse Verrechnungspreis Ressource hilft Risiken frühzeitig zu erkennen, Lösungskonzepte zu entwickeln und implementieren, also mit anderen Worten das Thema Transfer Pricing (TP) bei Geschäftsentscheidungen und Prozessanpassungen von Anfang an zu berücksichtigen. Im Ergebnis spart ein Unternehmen spätere Anpassungskosten und reduziert steuerliche Betriebsprüfungsrisiken oder macht diese zumindest kalkulierbar.
Eine dem Bedarf (z.B. 1-2 Tage pro Woche) angepasste, variabel verfügbare Ressource als Ergänzung zum eigenen Personalstamm verbindet Spezialisten Know-How mit Kosteneffizienz.
TYPISCHE FRAGESTELLUNGEN RUND UM DAS THEMA VERRECHNUNGSPREISE
Effiziente Erstellung/Update von TP-Dokumentationen
Das Rad nicht neu erfinden: Intern vorhandene Informationen, Dokumente und Präsentationen einer Unternehmensgruppe sollten auf jeden Fall als Basisinformationen für die Erstellung einer TP-Dokumentation genutzt werden. Es ist jedoch wichtig zu wissen, welche Informationen in das zusammenfassende Kerndokument gehören. Oder: ob einfaches Anhängen eines angepassten Dokumentes bereits genügt, um Teile der Sachverhalts- oder Angemessenheits-dokumentation zu erfüllen.
Ob ein lokaler oder internationaler Ansatz geeignet und effizient ist, um Ihre TP-Dokumentation zu erstellen und regelmäßig upzudaten, hängt von der Struktur und dem TP-Modell der gesamten Unternehmensgruppe ab. In jedem Fall: Ein internationaler TP-Dokumentationsansatz sollte von einem intern verantwortlichen Spezialisten zentral koordiniert werden, entsprechende TP-Prozesse und TP-Richtlinien aufgesetzt und implementiert werden.
TP-Anfragen ausländischer Konzerngesellschaften
Wie sollte die formale Abrechnung über eine Kosten(weiter)belastung von einem verbundenen Unternehmen aussehen, damit diese von den deutschen Steuerbehörden anerkannt wird? Welche Back-up Dokumente sollten in den Unternehmensunterlagen vorgehalten werden?
Muss ein sogenannter Mark-up (Gewinnaufschlag) auf eine empfangene/erbrachte Dienstleistung aufgeschlagen werden? Wenn ja, wie hoch muss dieser sein, um konsistent in das TP-System des Unternehmens zu passen?
Weitere Fragestellungen
Brauche ich unbedingt einen schriftlichen im vorhin unterschriebenen Vertrag oder gibt es andere Möglichkeiten das Risiko der Nichtanerkennung als Betriebsausgabe in einer steuerlichen Betriebsprüfung zu minimieren?
Rückwirkende Anpassungen von Transferpreisen sind in Deutschland grundsätzlich nur dann zulässig, wenn Sie im Vorhinein zwischen den Parteien vereinbart wurden und auf bereits vorher festgelegten Rechenvorgängen beruhen. Die Umsetzung dieser Vorschrift im Unternehmensalltag führt in der Praxis zu einer Vielzahl von Fragen, Diskussionen und Betriebsprüfungsrisiken.